Erbrecht

Das Erbrecht ist komplex – wir unterstützen Sie professionell in allen Fragen rund um Ihre Erbschaft. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit schwierigen Familienkonstellationen bringen wir über das Fachwissen hinausgehende Kompetenzen mit in die Beratung ein. Mit unserer Fachkompetenz stehen wir Ihnen zur Seite.

Unsere Kernkompetenzen im Erbrecht:

Testamente / Erbverträge / Nachlassregelung / Berliner Testament

Wir bieten professionelle Beratung bei der Erstellung, Gestaltung und Änderung von Testamenten, ihrer letztwilligen Verfügung, Berliner Testament, sowie bei der Gestaltung von Erbverträgen. Wir helfen ihnen dabei ein für Sie passendes Testament zu erstellen, damit Sie bei Ihrem letzten Willen die gewünschte Rechtssicherheit haben. Unsere Experten prüfen bestehende Testamente auf ihre Rechtsgültigkeit und beraten Sie zu Fragen der Erbeinsetzung, Vermächtnissen und Enterbung. Wir unterstützen Sie auch bei der Anordnung und Gestaltung von Testamentsvollstreckungen und bei Fragen zur Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Zudem beraten wir Sie zu Pflichtteilsverzicht und Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen.

Erbengemeinschaft

Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, der Klärung von Erbanteilen und Erbansprüchen sowie der Nachlassverteilung und Aufteilung des Nachlassvermögens. Wir helfen Ihnen auch bei der Regelung von Nachlassverbindlichkeiten.

Ihr Recht bei Enterbung

Bei einer Enterbung beraten wir Sie zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und unterstützen Sie bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs und der Durchsetzung Ihres Pflichtteils.

Beim Erbfall

Im Falle eines Erbfalls helfen wir Ihnen bei allen wichtigen Fragen. Dazu gehören Angelegenheiten rund um den Erbschein, die Berichtigung des Grundbuchs, die Testamentseröffnung und Fragen zum Nachlassgericht.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Erbrecht stehen Ihnen in allen Phasen zur Seite – von der vorausschauenden Planung bis zur Abwicklung des Nachlasses. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte und Interessen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten gewahrt bleiben.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie gestalte ich eine letztwillige Verfügung rechtssicher?

Die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten) sollte individuell, klar und juristisch wirksam erfolgen – besonders wenn mehrere Erben, Immobilien oder Unternehmensanteile betroffen sind. Wir beraten Sie umfassend zur rechtssicheren Formulierung und helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Ein Testament kann einseitig widerrufen werden, während ein Erbvertrag beide Parteien bindet. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen, insbesondere auch bei gemeinsamen Testamenten von Ehepaaren oder bei der Absicherung von Patchworkfamilien.

Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Eine Testamentsvollstreckung kann helfen, das Erbe geordnet zu verteilen, Minderjährige zu schützen oder Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Wir beraten Sie bei der Einrichtung und begleiten die Vollstreckung des letzten Willens rechtssicher.

Wie kann ich meine Erbansprüche geltend machen?

Wenn Sie im Rahmen einer Erbfolge nicht berücksichtigt wurden oder Ihre Rechte verletzt sehen, unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Erbansprüchen. Wir prüfen die Rechtslage und vertreten Sie außergerichtlich oder im Erbscheinverfahren und gerichtlichen Verfahren.

Kann ich eine Enterbung anfechten?

In bestimmten Fällen, etwa bei Sittenwidrigkeit oder Irrtum, kann eine Enterbung angefochten werden. Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Anfechtung des Testaments und vertreten Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Erbrechte.

Wie kann ich Streit in der Erbengemeinschaft vermeiden?

Konflikte in der Erbengemeinschaft entstehen oft durch unklare Regelungen oder unterschiedliche Interessen. Wir beraten Sie bei der Erbauseinandersetzung, erstellen faire Teilungsvorschläge und vertreten Ihre Interessen bei Bedarf außergerichtlich oder vor Gericht.

Was ist ein Pflichtteil und wann habe ich Anspruch darauf?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Wir prüfen Ihre Pflichtteilsansprüche und setzen diese, wenn nötig, auch gegenüber der Erbengemeinschaft oder dem Erben durch.

Was gehört in ein Nachlassverzeichnis?

Das Nachlassverzeichnis listet alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers auf. Es ist oft Voraussetzung für die Erbannahme oder Ausschlagung. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung eines Nachlassverzeichnisses, insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen.

Wie gehe ich mit Nachlassverbindlichkeiten um?

Als Erbe haften Sie grundsätzlich auch für die Schulden des Erblassers. Wir prüfen, ob eine Nachlassverwaltung sinnvoll ist oder ob die Ausschlagung der Erbschaft rechtlich geboten ist. So vermeiden Sie finanzielle Risiken.

Was ist Aufgabe einer Testamentsvollstreckung und wann ist sie sinnvoll?

Die Testamentsvollstreckung dient der geordneten Umsetzung des letzten Willens. Sie ist besonders bei komplexen Nachlässen oder Minderjährigen im Erbe sinnvoll. Wir beraten Sie zu den Vorteilen und übernehmen auch die Funktion des Testamentsvollstreckers, falls gewünscht.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir helfen Ihnen dabei, Ihr Erbe rechtssicher zu regeln!