Was wir können 

Unsere Leistungen als Rechtsanwälte in Stuttgart:

Kein Rechtsanwalt kann alles können. Wir stehen dafür, die rechtlichen Probleme unserer Mandanten umfassend und juristisch einwandfrei zu lösen. Unsere Mandanten sind kleine und mittelständische, in der Regel inhabergeführte Unternehmen, freiberuflich Tätige und Privatleute. Außerdem vertreten wir Versicherungen, Hypothekenbanken und Bausparkassen. In den letzten Jahren haben wir dabei unsere Mandanten in den folgenden Bereichen beraten und vor Gericht vertreten:

ARBEITSRECHT

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungsmaßnahmen
  • Vorbereitung arbeitgeberseitiger Kündigungen
  • Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten
  • Verwaltung laufender Arbeitsverhältnisse
    (Urlaub, Schwangerschaft, Krankheit, Arbeitnehmererfindungen, Wettbewerb des Arbeitnehmers)
  • Sozialversicherungsrecht mit Bezug zum Arbeitsrecht
  • Scheinselbstständigkeit
  • Arbeitnehmerüberlassung

HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

  • Handelskauf, Gewährleistung
  • Unternehmenskaufverträge
  • Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen des Unternehmenskäufers
  • Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung von Gesellschaftern anlässlich gesellschaftsinterner Auseinandersetzung
  • Ausschluss von Gesellschaftern, Abwehr entsprechender Nichtigkeitsklagen der Ausgeschlossenen
  • Unternehmensnachfolge
  • Prüfung und Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Gestaltung von Software-Lizenzverträgen

GEWERBLICHES MIETRECHT

  • Prüfung und Gestaltung von Gewerberaummietverträgen
  • Einzug von ausstehenden Mieten oder vereinbarten Kautionen
  • Ausübung des Vermieterpfandrechts
  • Kündigung von Mietverhältnissen
  • Räumung von Mietobjekten

FAMILIENRECHT

  • Gestaltung und Prüfung von Güterstandsvereinbarungen
  • Gestaltung und Prüfung weiterer eherechtlichen Vereinbarungen
  • Ehescheidung
  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
  • Abfassung von Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Formulierung von Partnerschaftsvereinbarungen

ERBRECHT

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten)
  • Geltendmachung von Erbansprüchen
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Testamentsvollstreckung

IMMOBILIARSACHENRECHT

  • Prüfung und Gestaltung von Grundstückskaufverträgen
  • Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen beim Immobilienkauf
  • Wahrnehmung von Immobilien-Zwangsversteigerungsterminen für Gläubiger und Bietinteressenten

BAURECHT

  • Bestellung von Bauhandwerker-Sicherungshypotheken
  • Schlichtungsverfahren
  • Beweissicherungsverfahren
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus öffentlichen Ausschreibungen
  • Beitreibung von Werklohnforderungen nach BGB und VOB
  • Einzug von Honoraren nach der HOAI

INKASSO

Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der erfolgreichen Beitreibung von Außenständen für unsere Mandanten. Nähere Informationen über unser Leistungsangebot geben wir Ihnen gerne.

MEDIATION

  • Die Mediation ist ein freiwilliges, strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien (Medianden) wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (Mediator) selbst eine gemeinsame Vereinbarung erarbeiten, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für den Ablauf des Verfahrens verantwortlich.
  • Das Verfahren der Mediation eignet sich für Konflikte
    – in der Familie
    – in der Nachbarschaft
    – am Arbeitsplatz, mit Kollegen oder Vorgesetzten
    – mit dem Vermieter oder den Mietern
    – bei einer Erbschaft

KUNSTRECHT

  • Vertragsgestaltung (Beauftragung von Kunstwerken, Galerieverträge, Kaufverträge, Leihverträge, Schenkungsverträge, Sponsoringverträge)
  • Geltendmachung und Abwehr urherberrechtlicher Ansprüche
  • Geschmacksmusterschutz
  • Einräumung von Rechten an Kunst
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung oder Zerstörung von Kunstwerken
  • Künstlersozialversicherung